Polizeihunde
Die meisten Menschen stellen sich unter Polizeihunden grimmig dreinschauende Schäferhunde vor, die einen Maulkorb tragen. Polizeihunde sind Diensthunde, die verschiedene Aufgaben verrichten und über eine besondere Ausbildung verfügen. Bis ein Hund als Polizeihund einsatzfähig ist, muss er eine zwei- bis dreijährige Ausbildung absolvieren. Zusätzlich muss er verschiedenen Anforderungen gerecht werden. Der Hund darf sich nicht vor Bedrohungen oder vor lauten Knallgeräuschen fürchten und muss eine bestimmte Größe haben. Er sollte mindestens eine Schulterhöhe von 55 cm aufweisen. Eine Schulterhöhe von 70 cm sollte nicht überschritten werden. Hat der Hund die Ausbildung durchlaufen und bringt die entsprechenden Voraussetzungen mit, legt er die Prüfung für das Zertifikat Polizeihund I ab.
Natürlich kann es immer wieder einmal passieren, dass ein Polizeihund einen Schaden verursacht. Deshalb kommt es auf eine Haftpflichtversicherung an. Will man eine Haftpflichtversicherung abschließen, kann man sich auf haftpflichtversicherung.com umschauen und findet hier mehr Infos. Bildet man Hunde aus, kann man unter haftpflichtversicherung.com informieren und z.B. hier nützliche Tipps finden.
Nicht immer werden Schäferhunde als Polizeihunde genutzt. Andere Hunde in der entsprechenden Größe, wie beispielsweise der Rottweiler, der Airedale-Terrier oder der Riesenschnauzer, sind ebenfalls geeignet. Durch gezielte Züchtung verfügen diese Hunde über einen guten Geruchssinn, Unterordnungsfreude und einen ausgeprägten Schutztrieb. Der Hund muss gesund sein und sollte ein kräftiges, gesundes Gebiss haben. Im ersten Lebensjahr darf der Hund noch viel Spaß haben. Apportieren oder auf ein Rohr beißen können dem Hund beigebracht werden und sollten ihm Spaß bereiten. Im zweiten Lebensjahr werden dem Hund verschiedene Kommandos beigebracht. Der Hund erlernt Sprungübungen, das Suchen und das gezielte Beißen, beispielsweise ins Bein. Die Ausbildung zum Polizeihund erfordert viel Geduld und ein gutes Zusammenspiel zwischen Hund und Ausbilder.
Die Polizeihunde werden, nachdem sie die Grundausbildung durchlaufen haben, für bestimmte Aufgaben spezialisiert. Sie werden als Schutzhunde, Spürhunde, beispielsweise für Drogen, Sprengstoff, Geldmittel, Leichen oder Brandmittel sowie als Personensuchhunde ausgebildet.
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